Zum Jahr 2026 treten mehrere gesetzliche Regelungen in Kraft, die einzelne Bestandteile des Strompreises neu ordnen.
Mit dem am 12. Dezember 2025 in Kraft getretenen Gesetz für den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten unterstützt die Bundesregierung die vier großen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW mit zirka 6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfond (KTF)“. Mit diesem Zuschuss werden für private Haushalte und Unternehmen die Netzentgelte gedämpft. Ziel ist es, erste Schritte für niedrige Energiekosten einzuleiten und so die Wirtschaft in Deutschland zu stärken sowie Arbeitsplätze zu sichern.
Parallel dazu wird die Stromsteuer ab 2026 dauerhaft auf das europäische Mindestniveau abgesenkt. Diese Änderung ist im Stromsteuergesetz (StromStG) verankert und am 1. Januar 2026 in Kraft getreten, Sie gilt zunächst jedoch erstmal für ca. 600.000 produzierende Gewerbe sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Für private Haushalte bleibt die Stromsteuer unverändert Bestandteil des Strompreises. Ziel der Maßnahmen ist es insgesamt, die Strompreise zu stabilisieren.
Mit diesen Maßnahmen sollen Verbraucher und Verbraucherinnen bei den Energiekosten insgesamt um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Neben den Anpassungen im Bezug auf den Strompreis, wurde der Wegfall der Gasspeicherumlage beschlossen , der ebenfalls auf eine Senkung der Energiekosten abzielt.
Arbeitspreis – der verbrauchsabhängige Anteil
Der Arbeitspreis ist der variable Teil des Strompreises und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet. Er umfasst Kosten für Beschaffung, Vertrieb, Netznutzung, Steuern, Abgaben und Umlagen. Schwankungen ergeben sich durch Marktpreise, staatliche Vorgaben und Netzentgelte.
Grundpreis – die festen Kosten im Tarif
Der Grundpreis ist der fixe Bestandteil des Stromtarifs, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Er deckt die Kosten für den Netzanschluss, Abrechnung, Messstellenbetrieb sowie einen Teil der Netzentgelte und Vertriebskosten. Er wird monatlich oder jährlich berechnet.
Steuern, Abgaben und Umlagen – Knapp ein Drittel des Gesamtpreises
Ein großer Teil des Strompreises – rund 31,5 Prozent – setzt sich aus staatlich verordneten Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Dazu gehören:
- Mehrwertsteuer: Diese wird auf den gesamten Strompreis erhoben und macht einen großen Teil der Gesamtkosten aus.
- Stromsteuer: Eine Verbrauchssteuer, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung die Stromsteuer ab diesem Jahr für ca. 600.000 produzierende Gewerbe sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf das europäische Mindestniveau abgesenkt. Hintergrund ist, dass der befristete EU-Mindeststeuersatz ansonsten Ende 2025 abgelaufen wäre, sich die Energiekosten für Unternehmen erhöht und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtert hätten. Für private Haushalte bleibt die Stromsteuer im Moment jedoch auf unverändertem Niveau. Zwar hatte Regierung auch eine Absenkung der Stromsteuer für Verbraucher und Verbraucherinnen in Aussicht gestellt, allerdings ist diese 2026 dem konsolidierten Haushalt zum Opfer gefallen.
- Konzessionsabgabe: Diese Gebühr zahlen Stromanbieter an die Kommunen für die Nutzung öffentlicher Flächen bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen.
- Umlagen: Sind zweckgebundene Aufschläge, die konkrete Projekte fördern. Dazu gehören die KWKG-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage und die Strom-NEV-Umlage.
Netzentgelte – Kosten für Stromleitungen & Netzbetrieb
Die Netzkosten machen knapp ein Viertel des Strompreises aus und decken die Kosten für Bau, Wartung und Betrieb der Stromnetze. Sie umfassen sowohl die Übertragungs- als auch die Verteilnetze, die den Strom vom Erzeuger bis zu den Verbrauchern transportieren. Faktoren wie Netzstabilität, Ausbau erneuerbarer Energien und regionale Unterschiede beeinflussen die Höhe der Netzentgelte.
Da es sich um regulierte Entgelte handelt, legt die Bundesnetzagentur die Rahmenbedingungen für deren Ermittlung durch die Netzbetreiber fest.
Änderung 2026: Der Bund stellt hierfür 2026 Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Dadurch sollen die Netzentgelte insgesamt gedämpft werden. Da Netzentgelte einen festen Bestandteil des Strompreises darstellen, kann dies zu spürbaren Entlastungen auf der Stromrechnung führen.
Wie stark diese ausfallen, hängt jedoch vom jeweiligen Netzgebiet und vom individuellen Stromverbrauch ab. Das Vergleichsportal Verivox rechnet mit den stärksten Entlastungen für die Bundesländer Berlin und Brandenburg mit bis zu 23 Prozent niedrigeren Stromkosten.
Die neue gesetzliche Regelung sieht zudem vor, dass die Netzbetreiber bei der Kalkulation der Netzentgelte den Bundeszuschuss berücksichtigen müssen. Sowohl die Betreiber der Übertragungsnetze als auch der regionalen Verteilnetze müssen transparent machen, wie sich der Bundeszuschuss auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt.
Dieser Zuschuss ist zunächst für 2026 geplant und Teil des Plans der Bundesregierung private Haushalte von den Energiekosten zu entlasten. Mittel- und langfristig soll eine sichere und bezahlbare Energieversorgung sichergestellt werden. Daher wird die Bundesregierung über das Jahr 2026 zielgerichtete Entlastungen prüfen.
Beschaffung und Vertrieb – der größte Kostenblock
Die Beschaffungs- und Vertriebskosten machen mit rund 45 Prozent den größten Anteil am Strompreis aus. Sie umfassen den Stromeinkauf an den Energiemärkten sowie Kosten für Vertrieb, Abrechnung und Kundenservice.
Schwankungen entstehen durch Marktpreise, regulatorische Vorgaben und betriebliche Aufwendungen der Anbieter.
Neben dem Strompreis wird auch der Gaspreis durch verschiedene Kosten bestimmt. Dazu gehören Beschaffungs- und Vertriebskosten, Netzentgelte sowie staatliche Abgaben und Steuern wie Mehrwert- und Energiesteuer.
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