Arbeitspreis – der verbrauchsabhängige Anteil
Der Arbeitspreis ist der variable Teil des Strompreises und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet. Er umfasst Kosten für Beschaffung, Vertrieb, Netznutzung, Steuern, Abgaben und Umlagen. Schwankungen ergeben sich durch Marktpreise, staatliche Vorgaben und Netzentgelte.
Grundpreis – die festen Kosten im Tarif
Der Grundpreis ist der fixe Bestandteil des Stromtarifs, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Er deckt die Kosten für den Netzanschluss, Abrechnung, Messstellenbetrieb sowie einen Teil der Netzentgelte und Vertriebskosten. Er wird monatlich oder jährlich berechnet.
Steuern, Abgaben und Umlagen – 31,5 Prozent vom Gesamtpreis
Ein großer Teil des Strompreises – 31,5 Prozent – setzt sich aus staatlich verordneten Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Dazu gehören:
- Mehrwertsteuer: Diese wird auf den gesamten Strompreis erhoben und macht einen großen Teil der Gesamtkosten aus.
- Stromsteuer: Eine Verbrauchssteuer, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Die neue Regierung plant, sie auf das Mindestniveau der EU herabzusetzen.
- Konzessionsabgabe: Diese Gebühr zahlen Stromanbieter an die Kommunen für die Nutzung öffentlicher Flächen bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen.
- Umlagen: Sind zweckgebundene Aufschläge, die konkrete Projekte fördern. Dazu gehören die KWKG-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage und die Strom-NEV-Umlage.
Netzentgelte – Kosten für Stromleitungen & Netzbetrieb
Die Netzkosten machen 23,2 Prozent des Strompreises aus und decken die Kosten für Bau, Wartung und Betrieb der Stromnetze. Sie umfassen sowohl die Übertragungs- als auch die Verteilnetze, die den Strom vom Erzeuger bis zu den Verbrauchern transportieren. Faktoren wie Netzstabilität, Ausbau erneuerbarer Energien und regionale Unterschiede beeinflussen die Höhe der Netzentgelte.
Da es sich um regulierte Entgelte handelt, legt die Bundesnetzagentur die Rahmenbedingungen für deren Ermittlung durch die Netzbetreiber fest.
Beschaffung und Vertrieb – der größte Kostenblock
Die Beschaffungs- und Vertriebskosten machen mit rund 45 Prozent den größten Anteil am Strompreis aus. Sie umfassen den Stromeinkauf an den Energiemärkten sowie Kosten für Vertrieb, Abrechnung und Kundenservice.
Schwankungen entstehen durch Marktpreise, regulatorische Vorgaben und betriebliche Aufwendungen der Anbieter.
Neben dem Strompreis wird auch der Gaspreis durch verschiedene Kosten bestimmt. Dazu gehören Beschaffungs- und Vertriebskosten, Netzentgelte sowie staatliche Abgaben und Steuern wie Mehrwert- und Energiesteuer.
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