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    Verbot von Ölheizungen: Das soll sich ab 2026 ändern

    Ölheizungen sollen nach und nach aus den deutschen Heizkellern verschwinden. Ab 2026 ist die Neuinstallation von reinen Ölheizungen bis auf einige Ausnahmen in Deutschland nicht mehr erlaubt. hallonachbar.de erklärt, was die Gründe dafür sind und gibt Handlungsempfehlungen, auf welche Heizsysteme man bei Bedarf gut umrüsten kann.

    Befüllen eines Öltanks

    In vielen älteren Häusern in ländlichen Gebieten wird heute noch mit Öl geheizt. Sie sind aber weitaus verbreiteter als gedacht: Bei 20 Millionen Deutschen ist sie im Einsatz, das heißt bei jedem vierten dient sie als zuverlässige Wärmequelle.

    Das Problem: Oft haben die Heizkessel bereits mehrere Jahrzehnte Arbeitszeit auf dem Buckel und sind nicht mehr wirklich effizient. Das treibt nicht nur die Heizkosten in die Höhe, sondern belastet auch die Umwelt. Um dem entgegenzusteuern, nutzen neuere Modelle die Brennwerttechnik. Die macht die verborgene Wärme in den Abgasen nutzbar und ermöglicht eine Energieausnutzung von bis zu 98 Prozent. Dennoch gilt: Ab dem Jahr 2026 dürfen in Deutschland bis auf Ausnahmen nur noch Ölheizungen mit Unterstützung durch regenerative Heizenergiesysteme neu installiert werden. Die Installation reiner Ölheizsysteme ist dann verboten.

    Wer seine alte Heizungsanlage gegen eine moderne, sparsamere ersetzen möchte, muss dafür nicht unbedingt viel Geld in die Hand nehmen. EWE bietet mit EWE Wärme+ ein Wärme-Komplettpaket an. Dabei übernimmt EWE die Anschaffungs- und Installationskosten und kümmert sich um die regelmäßige Wartung, eventuelle Reparaturen und die Prüfung durch den Schornsteinfeger. Einfach gesagt: EWE gehört die Heizung, dem Kunden die Wärme. Weitere Infos: www.ewe-waerme.de

    Ölheizungen: Umrüstungen sind erlaubt

    Ölheizungen sind häufig 20 bis 30 Jahre im Einsatz und stoßen dabei jährlich mehrere Tonnen CO2 aus. Das lässt sich aber nicht mit den Klimazielen der Bundesregierung vereinbaren. Bis 2050 will man in Deutschland klimaneutral sein, deshalb wird zumindest der Neueinbau von reinen Ölheizungen ab 2026 untersagt. Ausgenommen sind etwa Gebäude, in denen keine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist, weil es etwa keinen Gas- oder Fernwärmenetzanschluss vor Ort gibt, oder regenerative Energiesysteme nicht eingesetzt werden können. Bis Ende 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut und in Betrieb genommen werden. Bestehende Anlagen können weiterhin betrieben werden, es sei denn, sie sind älter als 30 Jahre.

    Für regenerative Heizungsunterstützung kann man Förderung beantragen

    Bis Ende 2025 dürfen also Ölheizungen üblicherweise noch verbaut werden. Ab Anfang 2021 jedoch wird es eine CO2-Steuer auf die Freisetzung von CO2 geben, die den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl verteuern wird. Diese Steuer wird bis 2025 bzw. bis 2026 jährlich weiter erhöht. Ebenso gibt es auf Ölheizungen auch in moderner Brennwerttechnik keine Förderungen mehr. Um die Brennstoffkosten und die CO2-Freisetzung heute bereits zu minimieren, sind sogenannte Hybridheizungen eine gute Lösung. Moderne Öl-Brennwertkessel können etwa zusätzlich erneuerbare Energien wie Solarthermie für Trinkwarmwasser oder zur Heizungsunterstützung einbinden, Voraussetzung hierfür wäre dann eine Solarthermieanlage. Aber auch mit Wärmepumpen oder Biomasseheizungen (Holzscheit-/Pelletöfen) kann die herkömmliche Ölheizung ergänzt werden.

    Gefördert wird hier dann allerdings nur der regenerative Heizungsanteil mit bis zu 35 Prozent. Bei Ersatz der Ölheizung durch eine Brennwert-Erdgasheizung wird auch die Erdgasheizung und dann zusammen mit dem regenerativen Heizanteil mit bis zu 40 Prozent gefördert. Wichtig ist allerdings dabei, dass die Gebäudeheizlast zu mindestens 25 Prozent aus dem regenerativen Heizanteil gedeckt wird und das spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung der neu installierten Erdgasheizung. Im Falle einer hundertprozentigen Heizlastabdeckung über regenerative Heizsysteme steigt die Förderung auf bis zu 45 Prozent.

    Die Fördersummen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Gut zu wissen: Umbaumaßnahmen lassen sich wahlweise auch steuerlich abschreiben. Bis zu 20 Prozent der Investitionssumme über drei Jahre. Beides zusammen geht allerdings nicht.

    Alternativen zur Ölheizung: Pelletkessel, Wärmepumpe und mehr

    Als Hybridheizung ist die Ölheizung auch über 2026 hinaus installierbar, allerdings nur mit einem Förderanteil auf den regenerativen Heizanteil. Maximale Förderung erhält man für reine regenerative Heizsysteme mit bis zu 45 Prozent. Wetterunabhängig und zuverlässig bietet die Erdgashybridheizung (mit Förderung von bis zu 40 Prozent inkl. Erdgasheizung) eine sehr guteAlternative zur reinen regenerativen Heizung.

    Beim Austausch einer Ölheizung sind – mit Blick auf CO2-Steuer und Umwelthybridsysteme – reine regenerative Heizsysteme die erste Wahl. Allerdings besteht bei diesen mitunter auch ein Problem der Verfügbarkeit.

    Die vier mit Blick auf das Klimaschutzpaket sinnvollsten Modelle:

    • Ölheizung, die erneuerbare Energien einbindet (Installation auch nach 2026 noch möglich, aber nur auf den regenerativen Heizanteil gefördert mit bis zu 35 Prozent)
    • Moderner Gas-Brennwertkessel: Auch über 2026 hinaus erlaubt, als Hybridheizung insgesamt förderfähig mit bis zu 40 Prozent.
    • Strombasierte Wärmepumpe: Förderfähig bis zu 45 Prozent
    • Biomasseanlage (Holz- bwz. Pelletkessel): Förderfähig bis zu 45 Prozent
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