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    Einspeisevergütung: PV-Anlage bis 31.1.2021 anmelden!

    Erneuerbare Energien, etwa aus Solarkraft, sind ein beliebter Weg, um Strom zu produzieren und ins Netz einzuspeisen. Gut zu wissen: Photovoltaik-Kunden müssen bis 31.1.2021 ihre Anlage online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren, sonst verfällt der Anspruch auf die Einspeisevergütung. Andy Satzer von EWE gibt im Interview mit hallonachbar.de die wichtigsten Antworten.

    Foto: shutterstock
    EWE-Experte Andy Satzer Der Solarexperte
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    Andy Satzer, Leiter im Bereich Energiedienstleistung Vertrieb, ist bei EWE Experte für Photovoltaikanlagen. Schon seit 15 Jahren bewegt er sich in der Branche, war zuletzt Geschäftsführer eines Solargroßhandels. 2018 kam er zu EWE. Privat lebt er in Bremen.

    Hallo Andy, wer eine Solaranlage besitzt oder anderweitig dezentralen Strom erzeugt, muss dies bis zum 31. Januar 2021 in ein bundesweites Register eintragen lassen. Was hat es damit auf sich?

    Es kommt vor, dass viele immer noch vergessen, ihre Photovoltaikanlage anzumelden. Das hat verschiedene Gründe: Der Markt ist sehr fragmentiert, und nicht jeder Installateur weist gezielt darauf hin. Im Kleingedruckten steht es zwar drin, aber am Ende des Tages wird der Kunde häufig nicht darauf hingewiesen. Es kommt noch ein zweiter Effekt hinzu: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren den Prozess der Registrierung verändert. Früher musste man eine simple Excel-Tabelle ausfüllen, heute ist es ein digitalisierter Prozess über das Marktstammdatenregister. Alle Besitzer einer PV-Anlage, die sich bereits vor vielen Jahren analog registriert haben, müssen sich ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 neu registrieren. Wir haben unsere EWE Photovoltaik-Kunden bereits Anfang 2020 schriftlich darauf hingewiesen.

    Was ist die Idee dahinter?

    Die Bundesregierung macht so etwas wie eine Inventur: Sie will prüfen, wie viele Anlagenbetreiber in Deutschland erneuerbare Energie produzieren und einspeisen. Über das Marktstammdatenregister wird dieser Prozess digitalisiert.

    Und wenn man sich nicht online registriert?

    Wer seine PV-Anlage oder Stromspeicher nicht anmeldet, verliert den Anspruch auf die Einspeisevergütung.

    Das wäre ärgerlich.

    Absolut. Als Grundlage gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dort steht: Wer sich nicht registriert, hat auch keinen Anspruch auf Einspeisevergütung. Neue PV-Anlagen müssen ohnehin innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

    Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre gezahlt. Warum variiert der Wert monatlich?

    Der Gesetzgeber hat einen Mechanismus abhängig vom Photovoltaikanlagenzubau festgelegt. Je stärker der Zubau der vorangegangenen Monate, desto stärker sinkt der Degressionssatz. Derzeit liegt dieser bei 1,8 Prozent monatlich. Wenn ich eine PV-Anlage anmelde, gilt dieser Wert 20 Jahre ab dem Tag der Inbetriebnahme. Im Dezember 2020 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 8,32 Cent pro kWh bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.

    Was machen Kunden, die nicht digital unterwegs sind?

    Für unsere Photovoltaik-Kunden bieten wir unter der Nummer 0441-8000-5511 eine Telefon-Hotline an, bei der wir sie durch den Prozess führen. Wir haben erkannt, dass wir an der Stelle unseren Photovoltaik-Kunden Hilfe und Unterstützung leisten können. Für alle anderen haben wir die Informationen auf www.ewe-solar.de/marktstammdatenregister zusammengefasst. Dort können auch Erklärvideos mit weiteren Informationen eingesehen werden.

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