Auch wenn viele Prozesse im Hintergrund ablaufen, hat die Reform ganz praktische Auswirkungen, insbesondere beim Thema Umzug. Wir zeigen, worauf es künftig ankommt – und wie Sie mögliche Stolperfallen vermeiden.
Was steckt hinter dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Künftig soll der Wechsel des Stromanbieters deutlich schneller und standardisierter ablaufen: Alle internen Abstimmungen zwischen dem neuen Anbieter, dem bisherigen Stromlieferanten und dem Netzbetreiber müssen laut Vorgabe innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Anbieterwechsel binnen 24 Stunden vollzogen werden.
Wichtig: Vertragslaufzeiten bleiben bestehen
Ein häufiges Missverständnis: Die Neuregelung ändert nichts an den bestehenden Vertragslaufzeiten. Wer zum Beispiel einen Stromvertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen hat, kann nicht vorzeitig kündigen, nur weil der Wechselprozess nun schneller möglich ist. Die neuen Prozesse greifen also nach Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses – nicht früher. Sie sorgen für einen reibungsloseren Ablauf im Hintergrund.
Warum das Thema Umzug nun besonders wichtig wird
Der beschleunigte Wechsel ist nur die eine Seite der Medaille. Mindestens genauso relevant ist der Wegfall der rückwirkenden An- und Abmeldung – eine Änderung, die in der Praxis gravierende Auswirkungen haben kann.
Bisherige Praxis: Rückwirkend anmelden war erlaubt
Bislang konnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Umzug noch bis zu sechs Wochen rückwirkend bei einem Energieversorger anmelden. Besonders im Umzugsstress war dies eine willkommene Flexibilität, da sich die Verbraucherinnen und Verbraucher ganz entspannt nach ihrem Umzug um alle Details zu ihrem Stromvertrag kümmern konnten.
Neue Regel: Anmeldung muss im Voraus erfolgen
Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr zulässig. Das bedeutet konkret:
- Wer umzieht, muss sich vor dem Einzugstermin beim Energieversorger melden.
- Dasselbe gilt für die Abmeldung aus der bisherigen Wohnung: Auch diese muss künftig vor dem Auszug erfolgen.
- Verspätete Meldungen können Folgekosten verursachen – zum Beispiel durch eine automatische Versorgung durch den Grundversorger oder sogar durch falsche Zuordnung von Stromverbräuchen.
Beispiel aus der Praxis: Der Unterschied vor und nach dem 6. Juni 2025
Vorher (bis 05.06.2025):
Ein Umzug fand am 01.03.2025 statt. Die Anmeldung beim neuen Anbieter konnte noch bis Mitte April rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen.
Nachher (ab 06.06.2025):
Bei einem Umzug zum 01.08.2025 muss die Anmeldung spätestens bis 31.07.2025 erfolgen – andernfalls ist ein fristgerechter Start der Belieferung zum 01.08.2025 nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das klingt zunächst harmlos, kann aber ernsthafte Konsequenzen haben – unabhängig davon, ob Sie sich verspätet an- oder abgemeldet haben.
Fall 1: Zu späte Anmeldung bei Einzug
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig vor dem Einzug beim gewünschten Anbieter anmelden, springt automatisch der örtliche Grund- oder Ersatzversorger ein – in der Regel ohne individuelle Vertragsvereinbarung und häufig zu deutlich höheren Preisen.
Beispiel:
Sie ziehen am 1. August ein, melden sich aber erst am 10. August an. Dann kann der neue Anbieter Sie frühestens ab dem 11. August beliefern. Die zehn Tage zuvor gelten als Belieferungszeit durch den Grundversorger – was in der Regel teurer ist als ein individueller Vertrag.
Fall 2: Keine Abmeldung bei Auszug
Wenn Sie Ihre alte Wohnung nicht rechtzeitig abmelden, laufen Sie Gefahr, dass Ihnen auch nach dem Auszug weiterhin Stromverbrauch in Rechnung gestellt wird. Besonders kritisch: Wenn sich auch der Nachmieter nicht rechtzeitig anmeldet, kann es dazu kommen, dass Ihnen der Verbrauch für die Wohnung weiterhin berechnet wird, obwohl Sie dort schon nicht mehr wohnen.
EWE-Produktmanager Markus Ritz erklärt: „Vor allem der Wegfall rückwirkender Ummeldungen sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Gewohnheiten ändern müssen. Bislang war es jahrelang gelebte Praxis, sich erst nach einem Umzug um die Energieverträge kümmern zu müssen. Das ändert sich nun. Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, sich so früh wie möglich um die Ummeldung der Energieverträge zu kümmern – mindestens jedoch zwei Wochen vor dem Umzug. Viele Kunden kennen das vielleicht schon aus den Bereichen Telefon, Internet oder Kabelanschluss, wo es sogar noch längere Vorlauffristen gibt.“
Und was bringt mir das neue System als Kundin oder Kunde?
Auch wenn der unmittelbare Nutzen des 24h-Wechsels nicht sofort ersichtlich ist, hat die neue Regelung langfristige Vorteile:
- Schneller Wechsel möglich: Sobald die Vertragslaufzeit endet, können Sie den Anbieter binnen eines Werktags wechseln.
- Weniger Fehler: Standardisierte, digitale Prozesse zwischen Netzbetreibern und Lieferanten reduzieren bürokratische Verzögerungen.
- Mehr Markttransparenz: Durch einfachere Wechselmöglichkeiten entsteht mehr Wettbewerb, was sich langfristig auch auf Preise und Service auswirken kann.
Gilt die Regelung auch für Gas?
Noch nicht. Die 24h-Wechselprozesse gelten zunächst nur für den Strommarkt. Für den Gassektor ist eine entsprechende Umstellung frühestens ab 2026, möglicherweise auch erst 2027 geplant. Wer also 2025 umzieht und einen Gasanbieter sucht, kann sich weiterhin auf die bisherigen Fristen und Prozesse verlassen.
Antworten auf Ihre Fragen: EWE unterstützt Sie persönlich
Die Umstellung auf den 24-Stunden-Lieferantenwechsel wirft bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Fragen auf – besonders dann, wenn ein Umzug ansteht oder ein Anbieterwechsel geplant ist. EWE unterstützt Sie dabei, gut vorbereitet zu sein: Wenn Sie sich persönlich dazu beraten lassen möchten, wie Sie sich rechtzeitig anmelden, welche Fristen gelten oder wie sich die Änderungen konkret auf Ihre Stromversorgung auswirken, stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Einen kompakten Überblick und praktische Unterstützung rund um Ihre Stromversorgung beim Ein- oder Auszug finden Sie auch auf unserer neuen Serviceseite: www.ewe.de/umzug.
Ob telefonisch, online oder vor Ort in einem ServiceCenter – EWE hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Schritte frühzeitig und zuverlässig zu erledigen. So bleiben Sie auch nach dem 6. Juni 2025 bestens versorgt.
Damit der Umzug auch nach dem 6. Juni 2025 reibungslos abläuft, empfehlen wir folgende Schritte:
- Frühzeitig planen: Sobald der Umzugstermin feststeht, sollten Sie sich so früh wie möglich um die Stromversorgung kümmern. Wir empfehlen einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen. Das gilt sowohl für die Abmeldung in Ihrer alten Wohnung als auch für die Anmeldung in Ihrem neuen Zuhause.
- Exakte Daten notieren: Halten Sie Einzugs- und Auszugsdatum exakt fest und geben Sie diese korrekt an den Energieversorger weiter.
- Kommunikation dokumentieren: Notieren Sie sich alle Kontakte, E-Mails oder Anrufe mit dem Anbieter – so haben Sie im Fall von Rückfragen alle Informationen parat.
- Ansprechpartner festlegen: Gerade bei Gemeinschaftsumzügen (z. B. WGs) oder bei Übergaben mit Vermieterinnen und Vermietern sollten klare Zuständigkeiten vereinbart werden.